AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Thomas Becker Fahrradrahmenbau

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Rahmen des Thomas Becker Fahrradrahmenbau(nachfolgend “Anbieter”) und -verkaufes, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden (nachfolgend “Kunde”) geschlossen werden. AbweichendeBedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter bietet die Herstellung von Fahrradrahmen gemäß den Spezifikationen und Informationen auf seiner Webseite oder in schriftlichen Angeboten an. Der Kunde kann die gewünschten Spezifikationen auswählen und den Anbieter beauftragen, einen Fahrradrahmen entsprechend zu fertigen.

3. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Das Angebot des Anbieters ist für einen Zeitraum von drei Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Anbieter das Recht vor, das Angebot anzupassen oder zurückzuziehen. Der Vertrag über den Fahrradrahmen kommt erst mit dem Eingang der Anzahlung des Kunden in Höhe von 30% des Gesamtpreises zustande. Mit der Leistung der Anzahlung erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden mit den Zahlungs- und Vertragsbedingungen des Anbieters.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für die Leistungen des Anbieters richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten des Anbieters. Die Zahlung erfolgt nach Absprache zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Einzelheiten zu Zahlungsmodalitäten werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.

5. Lieferung und Versand
Die Lieferung des Fahrradrahmens erfolgt gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Kunde, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

6. Gewährleistung und Garantie

6.1 Der Anbieter gewährleistet, dass der Fahrradrahmen zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist und die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Diese Gewährleistung erstreckt sich auf eine Dauer von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrradrahmens an den Kunden.

6.2 Im Falle von Sachmängeln hat der Kunde das Recht auf Nacherfüllung, das heißt, der Anbieter hat nach seiner Wahl das Recht zur Mangelbeseitigung.

6.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Pflegeanleitung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Reparaturen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.

6.4 Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen gelten die folgenden Anweisungen für die ordnungsgemäße Handhabung und Wartung des Fahrradrahmens:

•Der Rahmen darf nie in irgendeinen Fahrradständer geklemmt werden. Zur Klemmung sollte immer die Sattelstütze benützt werden, und sie muss den genau zum Rahmen passenden Durchmesser aufweisen. Eine Sattelstütze mit falschem Durchmesser sowie das Anbringen von Schellen jeglicher Art am Rahmen führt zu Garantieverlust. Andere Schellen als die des Umwerfers sowie der Sattelstützenklemmung
dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter befestigt werden.

• Die Sattelstütze muss immer mindestens 9cm im Sitzrohr stecken. Ist die Sattelstütze mittels einer Reduzierhülse montiert, muss diese ebenfalls mindestens 9cm Einstecktiefe aufweisen. In regelmäßigen Abständen, min. drei bis vier mal pro Jahr, muss die Sattelstütze ausgebaut, gereinigt und neu gefettet werden (ausgenommen Sattelstützen, die mittels einer Kunststoffreduzierhülse montiert sind), um Spaltkorrosion zu verhindern, welche im unangenehmsten Falle eine Sattelstütze auf Ewig im Rahmen festkorrodiert (dies ist bei Aluminiumstützen besonders gefährlich, da Aluminium in Verbindung mit Stahl sehr stark korrodiert).

• Der Rahmen darf nur mit Wasser und Bürste gereinigt werden, auf keinen Fall Hochdruckreiniger verwenden.

• Rahmen, Gabel, Vorbau, Lenker und Sattelstütze müssen in regelmäßigen Abständen ( je nach Belastung) auf Risse und Beschädigungen hin überprüft werden. Die heikelsten Stellen befinden sich immer an den Verbindungen zum Steuerrohr. Auch die Sitzrohr-Oberrohr- Verbindung und die Kettenstrebe-Tretlager-Verbindung bedarf genauer Kontrolle. Bei der Entdeckung eines Risses, einer Delle oder sonstigen Unregelmäßigkeiten: Fahrrad nicht mehr benützen! Zuerst mit dem Anbieter abklären, was geschehen soll.

7. Eigentumsvorbehalt
Der Fahrradrahmen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.

8. Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Ausschluss des Widerrufsrechts
Da es sich bei den Fahrradrahmen um individuell angefertigte Produkte handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

10. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Fahrradrahmen ordnungsgemäß und entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Der Fahrradrahmen darf nicht übermäßig beansprucht oder zweckentfremdet verwendet werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Fahrradrahmen regelmäßig auf Verschleiß und Schäden zu überprüfen und erforderlichenfalls instand zu setzen.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

12. Rücktrittsrecht des Anbieters
Der Anbieter behält sich das uneingeschränkte Recht vor, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall wird dem Kunden die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet.